10. Dezember 2009 23

Dreimal: Bildhonorare gewinnen

Ich habe ein paar Bildwerk3-Interviewpartner und Fotografen gebeten, mir ihre drei Buchempfehlungen für die Leser von Bildwerk3 zu schicken. Heute: die Buch- und Lektüreempfehlungen von Klaus Plaumann.

Klaus Plaumann ist Marketingleiter bei Picture Press – der Bildagentur unter dem Dach von Gruner + Jahr – Vizepräsident der CEPIC und Vorstandsmitglied im BVPA.

Klaus Plaumann empfiehlt von Susanne Mendack Schatzkammer der Fotografie: Das legendäre Bettmann-Archiv erschienen bei Feymedia, ein nicht ganz preiswerter aber dafür um so eindrucksvollerer Bildband mit Fotografie-Iconen aus dem 19. und 20. Jahrhundert.

Preiswerter und hier nicht zum ersten Mal, die Empfehlung von Klaus Plaumann ein Jahresabo der Zeitung PHOTONEWS zu verschenken – Euro 30,00 pro Jahr für zehn Ausgaben.

Außerdem empfiehlt Klaus Plaumann die Bildhonorare 2010. Einmal im Jahr erscheinen diese Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing und gelten als Richtwerte der Bildbranche. Hier finden Fotografen in umfangreichen Listen ausführliche Informationen über die marktüblichen Honorare. Die Broschüre Bildhonorare erscheint regelmäßig zusammen mit dem BVPA-Handbuch Der Bildermarkt – gegenwärtig zum Preis von Euro 33,00.

Hiervon dürfen wir unter allen Bildwerk3-Lesern drei Exemplare verlosen! Wer zu diesem Beitrag einen Kommentar abgibt oder einen Link zu diesem Beitrag setzt, nimmt automatisch an der Verlosung teil. Gezählt werden alle Kommentare und Links, die bis Dienstag den 15.12.2009 eingegangen sind – viel Glück!

Schatzkammer der Fotografie: Das legendäre Bettmann Archiv

Schatzkammer der Fotografie: Das legendäre Bettmann Archiv

18. Juli 2009 1

Fotografieren für lau oder Renomee kann keiner essen

Im Streit mit dem Heinrich Bauer-Verlag hat der Fotografenverband FREELENS vor Gericht einen Teilerfolg erzielt: eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung des aktuellen Rahmenvertrags, der im Verlag mit Fotografen geschlossen wird. Dieser verstoße, so die Argumentation von FREELENS gegen das Prinzip einer angemessenen Beteiligung des Urhebers an der Vermarktung seiner Werke. Diese Rechtsauffassung, so steht es in der Pressemitteilung von FREELENS habe die Wettbewerbskammer des Landgerichts bestätigt.

Den Preis zu drücken ist Volksport! Und warum sollte, was im Kleinen jeden Tag vorkommt, im Großen nicht auch funktionieren? Der Versuch etwas billiger zu bekommen, sofern das Angebot überreichlich und die Nachfrage stagniert oder rückläufig ist, ist ein nachvollziehbares Ansinnen – manche werden sagen, sogar ein betriebswirtschaftliches Gebot. Denn, was ich nicht tue, unternimmt mein Konkurrent ganz bestimmt und verschafft sich auf diese Art und Weise einen Vorteil.

Der Heinrich Bauer-Verlag versucht, sich mit einer einmaligen Honorarzahlung die umfassenden Nutzungsrechte an den Fotos für alle seine Zeitschriften und für Dritte zu sichern. weiterlesen …