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Fazit: Fotowettbewerb und Familienministerium

von am 11. Februar 201110 Kommentare

In der Zwischenzeit gibt es auf Bw3-Anfrage auch eine Stellungnahme des Ministeriums. Ich veröffentliche den Wortlaut leicht gekürzt und enthalte mich einmal jeden Kommentars. Darum geht es: Ministerium sichert sich zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte – ohne Gegenleistung

Es wird nach dem gegenwärtigen Stand keine Anpassung der Nutzungsbedingungen geben – wer an diesem Wettbewerb teilnimmt, erklärt sich damit einverstanden, das das Ministerium Bilder zeitlich unbegrenzt für die eigene Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf – ohne Honorierung. Nach meiner Auffassung widerspricht das klar §11 des Urheberrechtsgesetzes, der eine angemessene Vergütung für die Nutzung von Werken ausdrücklich vorsieht.

In der Antwort des BMFSFJ heißt es: “Die Autorinnen und Autoren der Beiträge können in jedem Fall stolz sein, wenn gerade ihr Beitrag aus vielen z.B. für einen Flyer zur Veranstaltung oder für einen Kalender ausgewählt wird.”

Vielen Dank für den großen Zuspruch, vielen Dank für alle Kommentare und Verlinkungen. Der Trackback-Preis – das Buch Fotografie und Recht von Daniel Kötz und Jens Brüggmann – geht an Martin Wolf von visuelleGedanken.de – Herzlichen Glückwunsch!

Und hier der Antworttext des Familienministeriums:

Sehr geehrter Herr Radloff,

das Wettbewerbsbüro hat mir Ihren Mailwechsel mit Link zum Blog weitergeleitet. Sie empfinden die Teilnahmebedingungen bei dem Foto- und Videowettbewerb des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – insbesondere für Profifotografinnen und -fotografen – offenbar als unangemessen. Ich möchte dazu Folgendes ausführen:

Voraussetzung zur Einstellung in die Galerie auf der Internetseite aus rechtlicher Sicht ist die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechtes. Die Teilnahmebedingungen formulieren klar und eindeutig die Bedingungen im Rahmen des Urhebergesetzes, das die Rechte der Fotografen und Fotografinnen umfassend schützt. Dass der Wettbewerb Preisgelder und attraktive Sachpreise auslobt, soll natürlich das Interesse der Fotografinnen und Fotografen erhöhen und auf diese Art und Weise möglichst viele interessante und – im Sinne unseres Mottos – aussagekräftige Fotos und Videos zusammenbringen, und zwar ungeachtet dessen, ob es sich um Profis oder Amateure handelt. Die Tatsache, dass in den Kategorien Profi und Amateure beim Wettbewerb durch die Jury getrennt bewertet und prämiert wird, erscheint mir eine Frage der Fairness gegenüber denjenigen, die Fotografieren (nur) als Hobby betreiben. Profis wie Sie wären sonst gegenüber den Amateuren zu sehr im Vorteil.

Für die Berichterstattung und Auswertung des Wettbewerbs, bei der Veranstaltung zur Preisverleihung und auf weiteren öffentlichen Veranstaltungen zum Thema “Altersbilder” möchten wir die Beiträge im Rahmen des Programms natürlich weiter nutzen, und zwar nicht nur die wenigen prämierten Motive. Das gesamte, von so vielen zusammengetragene Mosaik soll nicht gleich nach der Preisverleihung von der Bildfläche verschwinden müssen, denn es ist gerade das Ziel von Programm und Wettbewerb, der Vielfalt des Alters sozusagen ein (vielseitiges) Gesicht zu geben. Was wäre besser dazu geeignet als eine große Auswahl der authentischen Fotos und Videoclips der Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer? Hierzu können alle Teilnehmenden ihren ganz persönlichen Beitrag leisten.

Die Erfahrung zeigt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Wettbewerben ihre jeweiligen Beiträge bei einer Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eines Bundesministeriums durchaus als angemessen gewürdigt empfinden. Die Beiträge der Einzelnen können so einer größeren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und sie erhalten eine Plattform, sehr persönliche Aussagen zum Thema zu verbreiten oder auch für die eigene Arbeit zu werben. Die Autorinnen und Autoren der Beiträge können in jedem Fall stolz sein, wenn gerade ihr Beitrag aus vielen z.B. für einen Flyer zur Veranstaltung oder für einen Kalender ausgewählt wird.

Wenn Sie unter diesen klar kommunizierten und rechtlich einwandfreien Teilnahmebedingungen keinen Beitrag einreichen möchten, ist das schade, weil jeder weitere Beitrag bestimmt ein interessantes Mosaiksteinchen mehr für ein zeitgemäßes, differenziertes Bild vom Alter(n) wäre. Eine Teilnahme am Wettbewerb steht aber natürlich Ihnen und jedermann sowie jeder Frau völlig frei.

Referat 301 – Grundsatzangelegenheiten
Abteilung Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege, Engagementpolitik
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


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8 KommentareKommentieren

  • Ronny - 11. Februar 2011 Antworten

    Mann kann sehr viel schreiben und trotzdem nichts sagen…. Schön, dass sie auf das eigentliche Problem der Nutzungsrechte eingegangen sind! Ironie aus..,

  • Jürgen - 11. Februar 2011 Antworten

    Das schöne an diesem Wettbewerb ist auch: Der DVF hat da auch seine Finger im Spiel. Gestern im aktuelle “DVF-journal” gesehen. Sollte der DVF nicht die Interessen der Fotografen vertreten?

    • Detlev Motz - 16. Februar 2011

      Ja, sollte er – hat er aber noch nie gemacht.

  • Martin Wolf - 13. Februar 2011 Antworten

    Oh, es gab etwas zu gewinnen? War mir gar nicht bewusst. :D

    Zu der Mail muss ja nicht viel sagen…Ronny trifft das schon auf den Punkt.

    • Marko - 13. Februar 2011

      Buch geht morgen zur Post. Happy Weekend!

  • Timo Flare - 14. Februar 2011 Antworten

    Find ich super, dass ihr ne Anfrage gestellt habt. Großes Lob dafür!

    Und auf die Antwort kann das Ministerium definitiv stolz sein. Vielleicht könnte man den Satz ja auf den einen oder anderen Flyer drucken lassen …

  • Sven - 21. Februar 2011 Antworten

    Also kurz zusammengefasst : Die Ehre für ein Ministerium etwas machen zu dürfen erfüllt jeden mit soviel Stolz, dass auf eine weitere – und lediglich monetäre – Art der Bezahlung durchaus verzichtet werden kann.

    Eigentlich sollte man froh sein, dass die Besten Fotografen nicht noch gezwungen werden 4x im Jahr weitere Bilder kostenlos bereitzustellen, und bei Zuwiderhandlung gibt es dann ein Bußgeldverfahren…

    Ich wäre auch dafür, dass unter den Bildern zumindest steht : Das verwendete Bild wurde von einem Eingeborenen gegen 2 wertlose Perlen eingetauscht.

    Denn mit Leistung – Gegenleistung nimmt es der Staat oft nicht so genau :-)

  • JanKardel - 25. Februar 2011 Antworten

    Was das Ministerium kann, können auch andere.
    Die Bürgerstiftung Cloppenburg schreibt in Ihrem Flyer:
    “Mit der Übersendung Ihrer Fotos an die Bürgerstiftung Cloppenburg übertragen Sie alle Nutzungsrechte an dem Bild an die Bürgerstiftung Cloppenburg.”
    (bsc Fotowettbewerb Flyer)

    Ich habe die Bürgerstiftung darauf hingewiesen, dass das so nicht gehen kann, aber das scheint den Damen und Herren egal. Was da ja auch noch zu klären wäre, ob die Bürgerstiftung damit dann auch Geld machen darf…

    Wie wir sehen, haben das manche nicht so mit dem Urheberrecht.

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