11. Juli 2008 Dr. Matthias Bruhn 2

Zur Geschichte der Bildagenturen: Fotorecht als Leistungsschutz – Die Entstehung der Bildagenturen (Teil 2)

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Matthias Bruhn: Fotorecht als Leistungsschutz – Die Entstehung der Bildagenturen (Teil 2.)

Jetzt musste das Verhältnis von Kunst und Bild, der Kunstwert der Fotografie und die Autorschaft und Originalität technisch reproduzierbarer Darstellungen neu ausgehandelt werden. Als technisch erzeugtes, vermeintlich interventionsfreies Bild, nach den Regeln industrieller Produktion, arbeitsteilig, unter Zeitdruck und auf Vorrat hergestellt, sollte auch die instantane Fotografie – zumindest nach dem Willen ihrer Hersteller – Schutz genießen und Grundlage urheberrechtlicher Ansprüche sein. Dies wurde zum Beispiel im deutschen Sprachraum in den Jahren 1876 und 1907 im Kunstrecht geregelt. Die Schweizer Technikhistorikerin Monika Dommann hat diese durchaus schwierige Geburt des Fotorechts als eines Leistungsschutzes in sehr lesenswerten Aufsätzen rekonstruiert und gezeigt, wie sich der Begriff des Autors gerade im Zeitalter der fotografischen Bildproduktion aufrechterhalten und verfestigen konnte.

Dass Bilder eine Bewertung auch im gewerblichen Sinne erfahren, dass sie überhaupt einen bestimmbaren Preis haben, beruht auf dieser längeren Geschichte der Bildkunst. Hier entfaltet sich das System der Kunst konsequent weiter, in einer ganz spezifischen Weise, über Tarifordnungen, Berufsbilder, Rechtskodifizierungen.

Die Hochphase moderner Kunst, die vor hundert Jahren in den Arbeiten der klassischen Avantgarde kulminierte und einen grundlegenden Bruch mit den repräsentativen Aufgaben der Bildkunst markierte, fällt damit zugleich in die Anfänge eines Bildversorgungssystems, das die heutige Gesellschaft durchzieht: das System der Bildagenturen. Sie sind das Produkt eines Kommunikations- und Organisationsschubes, der zur Jahrhundertwende hereinbrach und einen Wandel von Geschäftsmodellen und Märkten mit sich brachte. Theorien der Absatzsteigerung, der Wertschöpfung und der Betriebsoptimierung dürften in besonderem Maße für die Entstehung von Bildagenturen verantwortlich gewesen sein, weil ihr Produkt, die Fotografie, nun massenhaft fabrizierbar, aber auch alterungsfähig war und daher der ausgeklügelten Logistik und der Investition bedurfte.


Unter dem Eindruck der illustrierten Presse und Reklame diskutierten Fotografen in Vereinen und Fachblättern das neue Verkaufspotenzial ihrer Aufnahmen. Es häuften sich kurz nach 1900 billige Ratgeber wie Profitable Photography oder Moneymaking Camera, die dem Neueinsteiger Ausrüstungstipps, Adressen von Redaktionen, Musterbegleitbriefe und Verträge für den Versand sowie Auszüge aus dem Bildrecht auf den Weg gaben.

Sie enthielten Empfehlungen für die verkaufsfördernde Beschriftung von Fotoabzügen und die Motivwahl. Bis zum Ersten Weltkrieg etablierten sich in Deutschland, England und den USA unzählige Betriebe von „Illustrations-Fotografen“ und Photo Services unabhängig von den Verlagshäusern. Einzelne Agenturen entwickelten sich zu eigenständigen Arbeitgebern mit mehreren Operateuren; der Beruf des Bildredakteurs und des Laboranten entstand.

Heute kann George Grantham Bain, solange wir nicht weitere Namen haben, als der erste gelten, der noch vor der BIG in Berlin die Idee des systematischen Vertriebs von Nachrichtenfotos hatte. Bain hat selber geschrieben und dabei die Kamera mitgenommen und aus seiner Erfahrung in der UP-Nachrichtenagentur heraus das Tauschprinzip auch auf Pressebilder übertragen; Scherl und Ullstein haben zeitgleich in Deutschland den Knipser als frühen Bürgerjournalisten ermuntert – vieles von diesen Geschäftsmodellen wiederholt sich heute nach genau 100 Jahren noch einmal in ähnlicher Form.

Als fester Bestandteil der illustrierten Presse haben die Agenturen seither zentrale Bedeutung für die gesamte Fotografieproduktion und deren kollektive Wahrnehmung erhalten. In ihren Archiven und Katalogen spiegeln sich die Formen und Widersprüche der Gesellschaft. Ohne die Versorgungsstrukturen des Bildagenturwesens würde die gegenwärtige Gesellschaft wesentliche Kommunikationsmittel nicht besitzen. Sie dienen der Öffentlichkeit, unterliegen aber ökonomischen Regeln.

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