10. Januar 2008 3

Gelesen: Vom Recht eines Künstlers

Von Marko Radloff

Ein Schweriner Fotograf macht ein Foto. Auf dem Foto ist ein ‘Kunstwerk im öffentlichen Raum’ – motivbestimmend. Das Foto landet bei einer Schweriner Agentur. Die Agentur arbeitet für einen regionalen Stromanbieter. Der regionale Stromanbieter startet eine Kampagne, in der das Foto eine wichtige Rolle spielt. Der Künstler und Autor der Skulptur wird nicht gefragt – weder vom Fotografen, noch von der Agentur, noch vom Stromanbieter; und auch nicht genannt. Der Künstler klagt: auf Urheberrechtsverletzung gegen den Stromanbieter.

Michaela Christen hat den Fall recherchiert und wir dürfen ihren Text an dieser Stelle übernehmen, denn wir haben gefragt … (ursprünglich erschienen am 08.01.2008 in der SVZ – ist bei uns um die Ecke)

Text Michaela Christen

Imagepflege mit Herz

Link zum Foto

ROSTOCK/SCHWERIN – “Herz mit gelber Nase”, so heißt eine Skulptur, die der Bildhauer Udo Richter dem Skulpturenpark des Schlosses Wiligrad am Schweriner See als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt hat. An der kreativen Arbeit fand offenbar der Stromversorger Wemag Gefallen und benutzte das Werk als Fotomotiv in einer Plakat- und Anzeigenkampagne. Im Text dazu heißt es unter der Überschrift “Land mit Stil”: “Wir liefern zuverlässig Strom in den Norden und unsere Kunden sind kreativ.”

Wemag-Kunde ist der in Pepelow lebende Udo Richter definitiv nicht. Daher erfuhr er nur durch Zufall von der Imagepflege mit seinem Herz. Ein Bekannter machte ihn auf die großformatigen Plakate aufmerksam.

Richters Freude hielt sich in Grenzen. “Ich hätte wenigstens erwartet, dass ich irgendwo als Urheber der Plastik genannt werde”, sagt er. Der Künstler beschwerte sich darüber bei dem Energieversorger.

Der verwies ihn an die Agentur, die das Foto für Werbezwecke verkauft hatte. “Die Agentur hatte uns ausdrücklich zugesichert, dass keine Rechte Dritte verletzt werden. Und wir wissen von der Agentur, dass sie dieses Foto von einem Fotografen mit derselben Zusicherung erworben hat”, erklärte Wemag-Sprecher Gerd Amtsberg gestern auf Anfrage unserer Zeitung.

Doch damit will sich Richter nicht begnügen. Ihm geht es ums Prinzip: “Ich sehe das als Präzedenzfall. Das ist doch typisch dafür, wie die Gesellschaft mit den Künstlern umgeht. Man bedient sich der Kunst, die möglichst nichts kosten darf. Jeder macht sein Geschäft – der Fotograf, die Agentur, die Wemag – und am Ende vergisst man sogar noch, den Urheber des Kunstwerks zu erwähnen”, argumentiert der Bildhauer. Deshalb will er die Rechtslage eindeutig klären lassen.

Heute wird der Fall vor dem Amtsgericht in Rostock verhandelt. “Die Notwendigkeit, auf den Künstler hinzuweisen, hat sich uns aufgrund der vertraglichen Situation nicht erschlossen”, betont Gerd Amtsberg und versichert, dass sein Unternehmen seinen “rechtlichen Pflichten selbstverständlich nachkommen” wird. Vorher muss die Pflichtverletzung aber erst einmal vor Gericht nachgewiesen werden. Imagepflege mit Herz? Die sieht anders aus.

Im Moment 3 Kommentare zu diesem Beitrag:

  1. Michaela Christen sagt:

    Die Wemag hat im Rechtsstreit eingelenkt. Der Rechtsstreit zwischen dem Pepelower Bildhauer Udo Richter und dem Stromversorger wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Rostock mit einer gütlichen Einigung beendet. „Die Richterin hat keinen Zweifel daran gelassen, dass dies rechtswidrig war. Die Wemag hat ihr Bedauern geäußert, sich aber nicht bei mir entschuldigt“, berichtete Udo Richter anschließend.

    Die gütliche Einigung beinhaltet nach seinen Angaben, dass die Wemag die Verfahrenkosten übernimmt und eine Entschädigung von 2750 Euro zahlt. Die noch im Umlauf befindlichen Plakate dürfen bis 15. Februar hängen bleiben. Im Wiederholungsfall wurde dem Energieversorger eine Strafe von 2500 Euro angedroht (was wohl keinesfalls eine Abschreckung darstellt). Ein weiteres Verfahren hat der Künstler gegen die Schweriner Werbeagentur angestrengt. Ein Urteil in dieser Sache steht noch aus.

  2. Marko sagt:

    bei Zoomfeed ist an unserem Beispiel einmal kurz und ergänzend erläutert worum es geht: um ‘property release’

  3. [...] Richterin entschied die Sache deutlich zugunsten des Bildhauers und sprach ihm unter anderem eine Entschädigung von 2.750 Euro zu. Verständlicherweise will Udo Richter nun auch gegen die Werbeagentur vorgehen. Ein Property [...]

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  • tina: halleluja, da treiben die Fotografen ja fast genauso Hochleistungssport wie die Jungs auf dem Spielfeld. Respekt! Und vielen Dank ...
  • Walter: Sehr beeindruckender und interessanter Einblick....

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